Blog · 06. Juli 2026 · Quellen geprüft 06. Juli 2026
Was KI in der Insolvenzverwaltung heute leisten kann — und was nicht

Künstliche Intelligenz leistet in der Insolvenzverwaltung heute vor allem eines: Sie liest Dokumente. Sie sortiert den Posteingang vor, erfasst Angaben aus Forderungsanmeldungen und überträgt Stammdaten aus Schriftstücken in eine strukturierte Form. Diese Arbeit nimmt sie zuverlässig ab, solange ein Mensch jede Übernahme prüft und ein Beleg jeden Wert stützt. Ihre Grenze beginnt dort, wo sie ohne Quelle formuliert oder selbst rechnet. Dieser Beitrag ordnet, was heute trägt und was nicht.
Wo KI in der Insolvenzverwaltung heute Wert schafft
Der belastbare Nutzen von KI in der Insolvenzverwaltung liegt in der Dokumentenverarbeitung. Ein Verfahren beginnt mit Papier und Dateien in vielen Formen: Anschreiben, Forderungsanmeldungen, Kontoauszüge, Verträge, Bescheide. Diese Menge zu sichten, kostet Zeit. Hier setzt die Technik an.
Drei Aufgaben sind heute gut gelöst:
- Posteingang ordnen. Ein Modell erkennt, um welche Art von Schreiben es sich handelt, und ordnet es dem richtigen Verfahren und Vorgang zu.
- Angaben aus Forderungsanmeldungen auslesen. Gläubiger, Betrag, Rechtsgrund und Aktenzeichen lassen sich aus dem Dokument in eine Tabelle übernehmen, statt sie abzutippen.
- Stammdaten erfassen. Namen, Anschriften, Bankverbindungen und Aktenzeichen aus einem Schriftstück wandern strukturiert in die Akte.
In jedem dieser Fälle bleibt die Regel dieselbe. Das System schlägt vor, der Mensch entscheidet. Bei Zenzy trägt jeder übernommene Wert einen Quellenbeleg: Zu jeder Angabe lässt sich das Dokument und die Stelle öffnen, aus der sie stammt. Wer prüft, sieht sofort, worauf eine Zahl beruht. Das ist der Unterschied zwischen einer Hilfe, der man vertrauen kann, und einer, die man nachträglich mühsam kontrollieren muss.
Die erste Grenze: Sprachmodelle erfinden Angaben
Ein Sprachmodell erzeugt Text, indem es das jeweils wahrscheinlichste nächste Wort wählt. Fehlt eine Information, erzeugt es eine plausible. Dieses Verhalten heißt Halluzination, und es ist kein Ausrutscher, sondern eine statistische Eigenschaft. Eine 2025 veröffentlichte Untersuchung führt es darauf zurück, dass Training und Bewertung das Raten belohnen und das Eingeständnis von Unwissen bestrafen.[1] Ein Modell, das rät, klingt dabei so sicher wie eines, das weiß.
Für eine Insolvenzverwaltung ist das folgenreich. Ein erfundener Betrag in einer Forderungstabelle oder ein falsch zugeordnetes Aktenzeichen fällt nicht auf, weil es falsch klingt. Es klingt richtig. Deshalb genügt es nicht, dem Modell zu vertrauen. Man muss seine Ausgabe an eine Quelle binden.
Daraus folgen zwei feste Regeln. Erstens braucht jeder übernommene Wert einen Beleg im Dokument, sonst ist er keine Grundlage für eine Entscheidung. Zweitens muss sich das System enthalten, wenn es keine Quelle findet, statt eine Angabe zu erfinden. Dieselbe Untersuchung, die das Raten erklärt, benennt die Enthaltung als den richtigen Ausweg. Ein Modell, das „keine Angabe“ sagen darf, ist ehrlicher als eines, das immer eine Antwort liefert. Zenzy ist so gebaut: kein Wert ohne Beleg, und im Zweifel keine Angabe.
Die zweite Grenze: ein Sprachmodell darf nicht rechnen
Die zweite Grenze betrifft Zahlen. Ein Sprachmodell rechnet nicht; es reiht Ziffern nach Wahrscheinlichkeit aneinander. Für die Vergütung nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung reicht das nicht. Deren Berechnung folgt festen Regeln: einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV), Regelsätzen (§ 2 InsVV) sowie Zu- und Abschlägen (§ 3 InsVV).[2] Ebenso ist das pfändbare Einkommen keine Schätzung, sondern eine Berechnung nach der Tabelle des § 850c ZPO.[3]
Solche Beträge gehören nicht in ein Sprachmodell. Sie gehören in geprüften Code, der die Rechenschritte offenlegt und bei gleichen Eingaben immer dasselbe Ergebnis liefert. Bei Zenzy führt kein Sprachmodell eine Berechnung aus. Das Modell liest und ordnet zu; die Berechnungen laufen deterministisch und sind Zeile für Zeile nachrechenbar. Wer das Ergebnis prüft, kann jeden Schritt nachvollziehen.
Was das Berufsgeheimnis von der Verarbeitung verlangt
KI in der Insolvenzverwaltung arbeitet mit besonders sensiblen Daten. Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter sind in aller Regel Rechtsanwälte; ihre Akten sind Berufsgeheimnisse nach § 203 StGB.[4] Wer eine externe Verarbeitung einsetzt, muss sicherstellen, dass diese Daten den kontrollierten Bereich nicht unbemerkt verlassen.
Für den KI-Schritt heißt das: Die Verarbeitung gehört nach Deutschland, zu einem Anbieter, der keinem ausländischen Herausgaberecht unterliegt. Warum der Serverstandort allein dafür nicht genügt und es auf die Kontrolle über den Anbieter ankommt, ist Thema eines eigenen Beitrags zum CLOUD Act. Zenzy verarbeitet Verfahrensdaten auf eigener Infrastruktur in Deutschland und setzt dafür offene Modelle ein, die wir selbst betreiben; die Daten gehen an keinen externen KI-Anbieter. Die Gründe dafür stehen im Beitrag über offene Modelle.
Wie der AI Act KI in der Insolvenzverwaltung einordnet
Seit 2024 ist die KI-Verordnung der EU, der AI Act, in Kraft; ihre Pflichten greifen gestaffelt.[5] Sie stuft KI-Systeme nach ihrem Risiko ein. Wer KI in der Insolvenzverwaltung einsetzt, sollte die Einordnung des jeweiligen Systems kennen, denn an ihr hängen Pflichten.
Die Verordnung listet in Anhang III Anwendungsbereiche mit hohem Risiko. Artikel 6 Absatz 3 lässt jedoch eine Ausnahme zu: Ein dort genanntes System gilt nicht als hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte birgt, etwa weil es eine eng umrissene Aufgabe erfüllt oder das Ergebnis einer zuvor abgeschlossenen menschlichen Tätigkeit verbessert. Wer sich darauf beruft, muss diese Einschätzung dokumentieren. Davon unabhängig verlangt Artikel 50 Transparenz: Menschen sollen wissen, wenn sie es mit einer KI zu tun haben oder wenn ein Ergebnis von einer KI stammt.
Zenzy hat für seine Extraktion mit menschlicher Prüfung eine Bewertung nach Artikel 6 Absatz 3 dokumentiert. Nach dieser eigenen, dokumentierten Einschätzung ist das System kein Hochrisiko-System. Das ist keine behördliche Bestätigung, sondern unsere begründete Bewertung, die wir vor jeder Funktionserweiterung erneut prüfen.
Der Mensch entscheidet
KI in der Insolvenzverwaltung ist heute ein verlässliches Werkzeug für das Lesen und Ordnen von Dokumenten. Sie ersetzt nicht das Urteil des Verwalters und ist keine Instanz, die rechnet oder entscheidet. Der Wert entsteht in der Arbeitsteilung: Das Modell nimmt die mechanische Sichtung ab, jede Angabe bleibt an ihre Quelle gebunden, und der Mensch entscheidet über jede Übernahme. Ohne seine Freigabe verlässt nichts das Haus. So wird aus einer Technik mit bekannten Schwächen ein Werkzeug, das in einem fristgebundenen Verfahren Bestand hat.
Quellen
Alle URLs am 6. Juli 2026 live geprüft.
- Adam Tauman Kalai, Ofir Nachum, Santosh S. Vempala, Edwin Zhang, „Why Language Models Hallucinate“, arXiv:2509.04664, 4. September 2025 — „language models hallucinate because the training and evaluation procedures reward guessing over acknowledging uncertainty“; die Autoren benennen die Enthaltung bei Unsicherheit als den richtigen Weg. https://arxiv.org/abs/2509.04664
- InsVV — Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 1 Berechnungsgrundlage, § 2 Regelsätze, § 3 Zu- und Abschläge): https://www.gesetze-im-internet.de/insvv/
- § 850c ZPO — Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html
- § 203 StGB — Verletzung von Privatgeheimnissen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 6 und Artikel 50: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de
Weitere Beiträge dieser Reihe: „Der CLOUD Act gilt auch für die ‚souveräne’ Cloud“ · „Warum Zenzy offene Modelle selbst betreibt“